Kosten - Anwaltskanzlei Charlotte Jentsch

Anwaltskanzlei
Charlotte Jentsch
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KOSTEN
Der Weg zum Anwalt wird häufig aus Angst vor zu hohen Kosten gescheut. Anwaltlicher Rat muss aber nicht teuer sein. Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu kalkulieren ist ein berechtigtes Interesse. Zögern Sie daher nicht, die Vergütungsfrage anzusprechen. Mein Anspruch ist es, dass meine Kunden Vertrauen in mein Büro durch Klarheit und Offenheit auch und gerade im Hinblick auf die anwaltliche Vergütung gewinnen und die Sicherheit haben, dass Leistung und Gegenleistung in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Hinsichtlich der Vergütung orientiert sich die Anwaltskanzlei Jentsch grundsätzlich an dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).

Auf dieser Basis bieten sich verschiedene Möglichkeiten, gesetzeskonform gegenüber den Mandanten die Vergütung abzurechnen.

Das RVG sieht zum einen Gebührenberechnungen der Anwälte nach Gebührentabellen und Streitwerten vor, zum anderen besteht die Möglichkeit, Vergütungsvereinbarungen zu treffen sowohl in Form eines Erfolgshonorars, als auch in Form einer unabhängigen Vergütung.

Ich berate Sie gerne über die für Sie günstigste Möglichkeit im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Sollte aus dem Mandantengespräch das Erfordernis erkennbar werden, berate ich Sie gerne über die  gesetzlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung zur Übernahme meiner Gebühren in Form von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.
Telefon : 06373- 50 66 967
Fax : 06373- 50 66 969
Email : kanzleijentsch@t-online.de
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